Teakon Moebel ist Vertragspartner zur Beteiligung am Dualen System "Der Grüne Punkt" der DSD GmbH.
Die Registrierungsnummer lautet: 5565369
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teakon Moebel
Stand: Januar 2009
Präambel:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für zukünftige Verträge, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Käufers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung unserer Auftragsbestätigung diesen Bedingungen schriftlich widersprochen wird.
Jede Abweichung von den nachstehenden Bedingungen, Nebenabreden und Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
I. Vertragsabschluß
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
- der Vertrag (Auftragsbestätigung) vom Käufer unterschrieben wird, oder
- der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) mittels Auftragsbestätigung erklärt oder
- der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise und Zahlung
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer ausschließlich Versand- und Verpackungskosten.
Für den Fall von Änderungen unserer eigenen Bezugskosten nach Auftragsannahme durch Preiserhöhungen unserer Zulieferanten, Verschlechterung der Währungsparitäten, Anhebung von Zoll- und Einfuhrgebühren und/oder der Transportkosten, sind auch wir zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Waren und Leistungen sofort bei Vertragsabschluss bzw. Lieferung bzw. Übergabe zur Zahlung fällig. Eine Lieferung erfolgt nur nach vorheriger Kaufpreiszahlung.
Zurückbehaltungsrechte kann der Käufer nicht geltend machen. Eine Aufrechnung kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung vornehmen.
Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Lieferkosten, Anpassungsarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Einbauarbeiten vor Ort.
III. Änderungsvorbehalt
1. Möbel aus der normalen Standard-Serie des Verkäufers werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Holz ist Natur. Verzug, leichte Rissbildung, Farbveränderungen der Oberflächen sind naturbedingt und somit kein Reklamationsgrund. Bei Fußbodenheizung und/oder starker Sonneneinstrahlung ist zur Vermeidung von vorgenannten Veränderungen für eine ausreichende Luftbefeuchtung zu sorgen. Eine regelmäßige Nachölung der Holzoberflächen mit Olivenöl wird zur Vermeidung von Austrocknung empfohlen.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Möbel gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender oder an der Wand zu befestigender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
V. Lieferfrist
1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. im Falle einer vereinbarten Anzahlung mit Eingang der vereinbarten Anzahlung auf unserem Bankkonto. Dem Käufer ist bekannt, dass die meisten der angebotenen Waren aus Fernost vom Verkäufer importiert werden und dies unter Umständen zu Lieferterminüberschreitungen führen kann.
2. Lieferfristen und Termine gelten somit nur mit der branchenüblichen Toleranz als vereinbart. Dies gilt nicht für Liefertermine, die vom Verkäufer schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist -beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen in Verzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren.
Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Teillieferungen sind zulässig. Bei Abrufaufträgen gilt jede Teillieferung als separater Vertragsabschluss.
5. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Hierzu zählen auch Terminverschiebungen des beauftragten Spediteurs. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
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6. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist, sind soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Verzug durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Verkäufer herbeigeführt wird.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann
entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Evtl. entstehende Kosten trägt der Käufer.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2), 2. und 3. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
4. Werden vom Käufer bezogene Waren weiter verarbeitet oder mit anderen Waren verbunden, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum/Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert auf den Verkäufer übergeht.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Der Gefahrenübergang erfolgt ab Verlassen der Ware des Firmengrundstückes des Verkäufers.
Verzögert sich Lieferung und Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Liefer-/Versandbereitschaft auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 50 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und
Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 10 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 15 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 25 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 30 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. J. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 5. J. 65 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 6. J. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 15 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 20 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 25 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht im Rahmen der Geltendmachung von berechtigten Gewährleistungsansprüche sowie für die Fälle des Widerrufs und/oder Rückgabe und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberechts des Käufers bei Verbraucherverträgen nach §§ 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware.
2. Ist der Käufer Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
3. Holz ist ein Naturmaterial. Das Auftreten von leichten Rissbildungen und Veränderungen der Oberfläche sind klimatisch und materialbedingt normal und somit kein Reklamationsgrund.
4. Der Käufer hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Waren, schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
5. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
6. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
7. Im Fall von Gewährleistungsarbeiten an einem vom Käufer bestimmten Ort, erstreckt sich die Gewährleistung auf den Ersatz der mangelhaften Teile. Arbeitszeit und Reisekosten werden zu unseren Standardsätzen berechnet.
8. Stellt sich bei Prüfung der Reklamation heraus, dass diese objektiv unberechtigt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen.
9. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst nach mehrfach fehlgeschlagenen Nachbesserungen können sonstige Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
10. Wählt der Käufer nach Ziff. 9 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
11. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
12. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
13. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, gelten unsere
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzliche Hinweise für den TEAKON-Shop" in ihrer jeweils gültigen Fassung.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine neue ersetzt, die möglichst die selben rechtlichen und wirtschaftlichen Zwecke erfüllt.
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zur Erlangung Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Erfüllungsort für beide Teile ist 83026 Rosenheim. Für alle zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand Rosenheim vereinbart.
XV. Der wichtigste Punkt
Unser Ziel ist es, Sie als Kunde zufrieden zustellen und bei evtl. Unstimmigkeiten eine beiderseits akzeptable Lösung zu finden.
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